Autor: Dr. Wöll von Bienenherz
Gründer, Erwerbs-Imker und Apotheker von Bienenherz.
Autor: Dr. Wöll von Bienenherz
Gründer, Erwerbs-Imker und Apotheker von Bienenherz.
Aufklärung
Warum die Bienengiftsalbe oder Bienengift Creme aus unserer Sicht häufig ein Werbetrick ist, viele der versprochenen Wirkungen wissenschaftlich nicht überzeugend belegt sind und warum wir die Herstellung dieser Cremes und Salben nicht als bienenfreundlich ansehen ...
Die Bienengiftsalbe, Bienengift Creme oder auch die sogenannte Bee Cream werden unter anderem gegen Falten, Hautalterung und sogar bei Arthrose oder Gelenkbeschwerden immer wieder beworben. Doch wie gut ist die Wirkung tatsächlich belegt? Als Apotheker und Erwerbsimker werde ich regelmäßig gefragt, warum wir bei Bienenherz keine eigene Bienengiftcreme anbieten. Der Grund: Für viele der beworbenen Wirkungen fehlt bislang eine überzeugende wissenschaftliche Grundlage. In diesem Beitrag betrachten wir deshalb Melittin, die Wirkung auf der Haut, mögliche Risiken und Nebenwirkungen sowie die Aussagen rund um die Bee Cream und Bienengiftsalbe kritisch.
Bienengift in Cremes, Salben oder Seren wird häufig als Anti-Aging-Wirkstoff oder als Linderung bei Arthrose beworben. Nach heutigem wissenschaftlichem Kenntnisstand ist für zentrale Bestandteile wie Melittin nicht überzeugend belegt, dass sie aus gewöhnlichen Cremes in relevanter Menge die intakte Hautbarriere überwinden. Zusätze wie Menthol oder Kampfer können ein Kribbeln oder Wärmegefühl erzeugen – was manche Hersteller als „Beweis" für den Effekt deuten –, doch dieses Empfinden ersetzt keinen belegten Wirknachweis.
Rechtlicher Hintergrund: Kosmetik darf in der EU Wirkversprechen wie „strafft", „glättet" oder „reduziert Cellulite" nur verwenden, wenn diese hinreichend belegt sind und im Rahmen der kosmetischen Zweckbestimmung bleiben. Aussagen zur Linderung von Gelenkschmerzen sind dagegen therapeutischer Natur und können eine Einstufung als Arzneimittel zur Folge haben.
Viele Werbeanzeigen stammen nicht aus der EU, sondern werden über Plattformen wie beautymomente.com aus Drittstaaten wie Georgien oder der UK geschaltet. Solche Konstellationen können die Durchsetzung strenger EU-Vorgaben zur Kosmetikwerbung erschweren.
Unser Hinweis: Solche Konstellationen sollten Verbraucher:innen aufmerksam machen – denn häufig stehen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund. Betroffen sind aus unserer Sicht letztlich auch die Bienen.
* Melittin besitzt zwar entzündungshemmende und antioxidative Eigenschaften, jedoch gibt es derzeit keine belastbaren Belege dafür, dass es in relevanter Menge durch die unverletzte Haut dringt. Aussagen wie „Botox-Alternative", „straffende Wirkung" oder „schmerzlindernd" sind daher nach aktueller Studienlage als kritisch zu bewerten. Reizstoffe wie Kampfer oder Menthol können ein Wärmegefühl hervorrufen, das jedoch nicht mit einer belegten therapeutischen Wirkung gleichzusetzen ist. Für Effekte auf Besenreiser, Krampfadern oder Gelenkschmerzen sind bislang keine aussagekräftigen klinischen Studien bekannt.
Aktuelle Ergänzung (03.07.2024): Eine Studie von Erkoc et al. (2022) zeigt, dass Bienengift der Honigbiene – verglichen mit Wildbienen – zellschädigender wirken kann, sofern es überhaupt in Zellen gelangt. Für gewöhnliche Cremes ist eine klinisch relevante Aufnahme in tiefere Hautschichten nach aktuellem Wissen bislang nicht überzeugend belegt.
Quelle: Erkoc et al., 2022: "The Pharmacological Potential of Novel Melittin Variants from the Honeybee and Solitary Bees", DOI: 10.3390/toxins14120818
Erfahrungsberichte zu Bienengiftsalbe oder Bee Cream können sehr unterschiedlich ausfallen. Anwender berichten beispielsweise über Wärme, Kribbeln oder ein verändertes Hautgefühl. Solche subjektiven Erfahrungen sind jedoch nicht automatisch ein Nachweis dafür, dass Bienengift selbst die behauptete Wirkung erzielt. Entscheidend ist die Zusammensetzung des jeweiligen Produkts: Inhaltsstoffe wie Menthol oder Kampfer können ebenfalls deutlich wahrnehmbare Hautreaktionen hervorrufen. Besonders bei Erfahrungsberichten über Bienengiftcreme gegen Arthrose, Falten oder Cellulite sollte deshalb zwischen persönlicher Wahrnehmung und wissenschaftlich belegter Wirkung unterschieden werden. Einzelne positive Erfahrungen ersetzen keine kontrollierten klinischen Studien. Entscheidend ist letztlich, ob der beworbene Wirkstoff die Haut in ausreichender Menge durchdringen und am vorgesehenen Wirkort ankommen kann.
Bienengift wird in der Werbung häufig als natürliche Alternative zu Botox dargestellt – mit angeblich sichtbaren Effekten auf Falten, Hautstraffung oder Gefäße. Nach heutigem Stand der Wissenschaft gibt es jedoch keine überzeugenden klinischen Daten, die weitreichende Behauptungen für kosmetische Anwendungen eindeutig stützen.
Falten entstehen in tieferen Hautschichten, insbesondere im kollagenreichen Bindegewebe. Um dort einen Effekt zu erzielen, müssten Wirkstoffe diese Schichten erreichen. Nach aktuellem Kenntnisstand ist jedoch nicht überzeugend belegt, dass Bienengift aus gewöhnlichen Cremeformulierungen die Hautbarriere in einer für die beworbenen Effekte relevanten Konzentration passiert.
In der Apitherapie – also der medizinischen Anwendung von Bienenprodukten – wird Bienengift gezielt injiziert. Dies kann erfolgen durch:
• Gezielte Bienenstiche (z. B. auf Akupunkturpunkte)
• Injektion gereinigten Bienengifts mittels Spritze
Bei diesen Anwendungen wird die Haut gezielt durchdrungen, sodass Melittin unmittelbar in das Gewebe gelangen und möglicherweise entzündungshemmende oder analgetische Effekte entfalten kann. Diese Anwendungen sind medizinisch, nicht kosmetisch.
Quelle: Park et al. (2014), Biomolecules & Therapeutics, DOI: 10.4062/biomolther.2014.002
Es existieren Forschungsansätze, Melittin über Nanocarrier in tiefere Hautschichten zu transportieren. Diese befinden sich jedoch überwiegend im experimentellen Stadium. Sollten solche Technologien eine gezielte pharmakologische Wirkung im Gewebe entfalten, könnten sie je nach Zweckbestimmung arzneimittelrechtlich relevant werden.
Quelle: Nasr, S. et al. (2021), „Melittin-based nanoformulations for advanced drug delivery", European Journal of Pharmaceutical Sciences, DOI: 10.1016/j.ejps.2020.105486
Wer behauptet, Bienengift-Cremes hätten eine vergleichbare Wirkung wie medizinisch injiziertes Bienengift, vermittelt aus unserer Sicht ein irreführendes Bild. Für gewöhnliche Cremes ist bislang nicht überzeugend belegt, dass der Wirkstoff in relevanter Menge die für solche Effekte erforderlichen tieferen Zielstrukturen erreicht.
Für diese Beschwerden existieren medizinisch geprüfte Wirkstoffe – Bienengift gehört nach derzeitigem Forschungsstand nicht dazu. Uns sind keine klinischen Daten bekannt, die eine Wirksamkeit von Bienengift-Cremes in diesen Bereichen belegen.
→ Umso bedenklicher erscheint es uns, dass Bienengift zur Herstellung solcher Produkte in größerem Umfang gewonnen wird – was für die Bienenvölker Stress bedeutet.
Bienen-GIFT-Gewinnung durch Hochspannung
Bienengift wird im kommerziell relevanten Maßstab typischerweise durch elektrische Reize gewonnen. Dabei wird eine mit Mikrodrähten unter Spannung gebrachte Glasplatte verwendet. Bienen, die darüber krabbeln, werden elektrischen Reizen ausgesetzt, die sie zur Abgabe des Giftes veranlassen. Das Bienengift wird dann getrocknet und dann abgeschabt.
Eine wissenschaftlich belegte, wirklich „schonende" und somit ethisch vertretbare Alternative ist uns derzeit nicht bekannt trotz anderslautender Werbeversprechen.
Bild: KI-generiert zur Verdeutlichung des Prozesses
Einzelne Studien weisen darauf hin, dass wiederholte Bienengiftgewinnung durch Elektrostimulation je nach Intensität Brutentwicklung, Lebensdauer oder Arbeitsteilung im Volk beeinträchtigen kann.
• Die Abgabe des Giftes erfolgt als Reaktion auf Reizstrom – nicht freiwillig; und das für – aus unserer Sicht unsinnige – Luxuskosmetik.
• Ein ganzes Volk wird pro Saison „beansprucht" – ein Begriff, der aus unserer Sicht den Eingriff verharmlost.
• Begriffe wie „Bio-Methode" oder „bienenschonend" erscheinen uns wissenschaftlich nicht hinreichend belegt.
Begriffe wie „nachhaltig", „bienenschonend" oder „freiwillig" erscheinen uns in diesem Kontext wissenschaftlich nicht hinreichend belegt und können aus unserer Sicht ein Beispiel für Greenwashing sein.
Die Beantwortung von Fragen zur Bienengift-Gewinnung fällt bei manchen Herstellern auffallend knapp oder beschwichtigend aus. Gerade dort, wo Aufklärung notwendig wäre, lohnt deshalb ein genauer Blick auf die verwendeten Formulierungen.
Ein Beispiel liefert das Unternehmen bedrop, das in einer öffentlichen Instagram-Antwort vom 23.04.2025 Folgendes schrieb:
Unter der Brut und im Bienenstock wird eine Glasscheibe angebracht, die das ganze Gift auffängt. Bienen haben auch mal schlechte Laune und sind nicht so gut gelaunt. Im Zuge dessen geben die Bienen das Gift ab, was wir auf der Glasplatte auffangen.
…pro Saison nur ein Bienenvolk entsprechend beanspruchen kann.
Diese Aussagen wirken aus unserer Sicht widersprüchlich: Entweder geben die Bienen das Gift freiwillig ab – oder das Volk wird gezielt „beansprucht". Beides gleichzeitig erscheint schwer vereinbar.
Nach Stand der Wissenschaft: Beim üblichen Elektrostimulationsverfahren wird Bienengift nicht aus „Laune" abgegeben, sondern als Abwehrreaktion auf elektrische Reize. Dieses Verfahren ist kein natürlicher Prozess, sondern ein technischer Eingriff, der Stress verursachen kann.
Für eine schmerzlindernde Wirkung von frei verkäuflicher Bienengiftsalbe oder Bee Cream bei
Arthrose fehlen derzeit überzeugende klinische Belege.
In jüngerer Zeit treten vermehrt Anbieter auf, die ihre Produkte mit angeblicher Schmerzlinderung bei Arthrose bewerben. Dabei wird häufig auf emotional aufgeladene Narrativen zurückgegriffen, etwa auf vermeintliche „Wundermittel" oder angeblich traditionelle Rezepturen.
Nach derzeitigem öffentlich zugänglichen Kenntnisstand fehlt ein objektiver Nachweis, der die behaupteten Wirkungen stützen könnte. Die vorgetragenen Effekte erscheinen daher weder verifiziert noch fachlich hinreichend belegt.
Aus juristischer Sicht ist besonders hervorzuheben, dass kosmetische Produkte nach der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 nicht mit medizinischen oder therapeutischen Wirkversprechen beworben werden dürfen. Quantifizierte Heilversprechen wie „83 % Schmerzreduktion" sind für Kosmetika nicht zulässig.
Vor diesem Hintergrund können solche Aussagen aus unserer Sicht rechtlich problematisch sein, insbesondere wenn für die beworbene Wirkung kein hinreichender Nachweis vorliegt.
Hinzu kommt: Im Kleingedruckten der Webseite heißt es:
„Einige Inhalte und beschriebene Wirkungen [...] sind rein fiktiv und zu Demonstrationszwecken erstellt."
Damit wird zumindest offengelegt, dass einzelne dargestellte Inhalte und Wirkungsbeschreibungen nicht als Tatsachenbelege verstanden werden dürfen.
Unser Urteil: Wir halten solche Darstellungen für äußerst problematisch, weil sie bei Verbraucher:innen ungerechtfertigte Hoffnungen wecken und zugleich die tatsächliche Datenlage verschleiern. Aus unserer Sicht sind solche Darstellungen geeignet, Verbraucher in die Irre zu führen.
Aktuell existieren keine überzeugenden klinischen Belege für viele der weitreichenden kosmetischen oder schmerzlindernden Wirkversprechen von Bienengift-Cremes. Therapeutische Wirkungen wie eine relevante Schmerzlinderung können arzneimittelrechtlich relevant sein; kosmetische Wirkversprechen müssen hinreichend belegt sein. Die Gewinnung von Bienengift ist zudem mit Stress für die Bienenvölker verbunden – Begriffe wie „freiwillig", „bio" oder „nachhaltig" sind daher aus unserer Sicht irreführend.
Verbraucher:innen sollten entsprechende Produkte kritisch prüfen – und auf etablierte, ethisch vertretbare Alternativen zurückgreifen.
Bienengift enthält biologisch aktive Bestandteile und kann insbesondere bei empfindlichen Personen unerwünschte Reaktionen hervorrufen. Bei Kosmetik können zusätzlich weitere Inhaltsstoffe für Hautreizungen oder Unverträglichkeiten verantwortlich sein. Menschen mit bekannter Allergie gegen Bienengift sollten entsprechende Produkte nicht ohne medizinische Rücksprache verwenden. Bei starken oder ungewöhnlichen Reaktionen sollte die Anwendung beendet und medizinischer Rat eingeholt werden.
Nach aktuellem Forschungsstand fehlen überzeugende klinische Belege dafür, dass frei verkäufliche Bienengiftsalben Arthroseschmerzen wirksam lindern.
Persönliche Erfahrungsberichte reichen von wahrgenommenem Wärmegefühl bis zu subjektiven Veränderungen der Haut. Solche Erfahrungen belegen jedoch nicht, dass Bienengift dafür verantwortlich ist.
Melittin ist ein relativ großes Peptid. Für eine relevante Aufnahme aus gewöhnlichen Bienengiftcremes durch intakte Haut fehlen bislang überzeugende Belege.
Je nach Produkt und individueller Empfindlichkeit sind Hautreizungen oder Unverträglichkeitsreaktionen möglich. Bei bekannter Bienengiftallergie ist besondere Vorsicht erforderlich.
Für eine klinisch relevante Anti-Aging-Wirkung gewöhnlicher Bienengiftcremes fehlen bislang überzeugende Nachweise.
Nein. Eine kosmetische Creme unterscheidet sich grundlegend von medizinischen Anwendungen, bei denen Wirkstoffe beispielsweise durch Injektion eingebracht werden.
Melittin ist einer der Hauptbestandteile von Bienengift und besteht aus 26 Aminosäuren.
Seine Molekülmasse beträgt rund 2.850 Dalton. Damit ist Melittin erheblich größer als
Moleküle, die typischerweise die intakte Hautbarriere gut passieren können.
Für die passive Hautpenetration gilt die sogenannte 500-Dalton-Regel als wichtige wissenschaftliche Orientierungsgröße.
Melittin als Hauptinhaltsstoff des Bienengifts ist mit ca. 3000 Da mehr als 5 mal größer!
Für die Experten:
Summenformel: C₁₃₂H₂₃₀N₃₉O₃₁ und besteht aus 26(!) Aminosäuren
Aufgrund seiner Größe ist eine relevante passive Aufnahme von Melittin aus einer gewöhnlichen Creme oder Salbe durch die intakte Haut deutlich erschwert. Für eine Aufnahme in einer Menge, die die beworbenen Effekte erklären würde, fehlen bislang überzeugende Belege. Spezielle Verkapselungs- oder Transportsysteme (z. B. Nanotechnologie) werden wissenschaftlich untersucht und können je nach Wirkweise und Zweckbestimmung regulatorisch anders zu bewerten sein.
Dass unsere Haut für größere Moleküle eine sehr wirksame Barriere darstellt, ist physiologisch sinnvoll: Sie schützt den Körper vor zahlreichen äußeren Stoffen und Einflüssen.
Bild wurde mit KI generiert
Bienengift (Apitoxin, Venenum Apis melliferae) ist komplex zusammengesetzt. Insbesondere Melittin ist mit rund 2.850 Dalton deutlich größer als Moleküle, die die intakte Haut typischerweise gut passiv überwinden. Für gewöhnliche Cremes fehlen bislang überzeugende Belege, dass relevante Mengen die erforderlichen Hautschichten erreichen. Aus dem bloßen Zusatz von Bienengift lässt sich daher keine belegte Anti-Aging-Wirkung ableiten.
Zudem wird Bienengift im kommerziellen Maßstab typischerweise durch elektrische Reizung der Bienen gewonnen – ein Verfahren, das wir aus imkerlicher und ethischer Sicht kritisch beurteilen.
2 gute Gründe, entsprechende Werbeversprechen zu Bienengift-Kosmetik kritisch zu hinterfragen!
*Die sogenannte 500-Dalton-Regel gilt als wissenschaftliche Orientierungsregel für die passive Penetration durch die intakte Haut. Melittin ist mit rund 2.848 Da deutlich größer; daraus folgt jedoch keine absolute Unmöglichkeit jeder Penetration, sondern eine deutlich erschwerte Aufnahme.
Peptide
Melittin, Apamin, Adolapin, MCD Peptide
Enzyme
Phospholipase A2, Hyaluronidase, Phosphatase
Aminosäuren
19 verschiedene
Proteine
verschiedene
Lipide
Fettsäuren, Fettsäureester, Phospholipide
Kohlenhydrate
Glukose, Fruktose
Mineralien
Kalium, Calcium, Natrium
Biogene Amine
Histamin, Dopamin
Neurotransmitter
Serotonin, Noradrenalin
Peptidase
Dipeptidyl-Peptidase IV
Nukleotide
Adenosin, Guanosin
Wassergehalt
ca. 70%
Hinweis:
Die hier dargestellten Einschätzungen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und dienen der kritischen Auseinandersetzung mit der Thematik Bienengift in Kosmetik.
Die Aussagen stellen ausdrücklich eine Meinungsäußerung dar und sollen zur sachlichen Information und Meinungsbildung beitragen.